Panzerkampfwagen IV
ausf.H
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112] Gleisketten für gepanzerte Vollketten-Kfz.

 Alle aus der Neufertigung kommenden gepanzerten Vollketten-Kfz. (außer Pz. Kpfw. 38 und Abarten) erhalten Gleisketten mit angegossenen Gleitschutzpickeln.
 Diese Gleisketten werden erst kurz vor dem Verladen der Pz.-Fahrzeuge aufgelegt, um die Straßen zu schonen. Eine Prüfung auf Geradeauslaufen der Pz.-Fahrzeuge findet daher nicht statt. Es müssen deshalb von der Truppe die Pz.-Fahrzeuge aus der Neulieferung auf Geradeauslaufen während der ersten Fahrkilometer beobachtet werden. Zieht das Pz.-Fahrzeug nach einer Seite, so sind Teile der linken und rechten Gleiskette so lange auszutauschen, bis ein Geradeauslaufen festgestellt wird.
O. K. H. (Ch H Rüst u. H Rüst u. BdE), 16. 2. 44
Az. 76 g Nr. 3616/44 (AHLA/In 6 (Z/Ing).
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