Panzerkampfwagen IV
ausf.G
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322. Anstrich des Heeresgerätz.
- H.M.1943 S.113 nr.181 -

1.Die Farbtöne dunkelgelb nach Muster und olivgrün nach Farbtonkarte des R.L.M. für Tarnfarben (Gebäude- und Bodentarnung) sind in das RAL-Rarbtonregister 840R aufgenommen worden unter folgender Bezeichnung:
 dunkelgelb RAL 7028,
 olivgrün RAL 6003.

 H.M.1943 S.113 Nr.181 Ziffer 1 Abs. 2 ist hiermit erledigt.
 Farbtonkarten zur Aufnahme in das bei den einschlägigen Dienststellen vorhandene RAL-Farbtonregister 840R werden ohne Anforderung ausgegeben. Im übrigen sind Farbe und Tarnpasten künftig unter der neuen Bezeichnung anzufordern.

2. Bastfaser-Segltuch (Segeltuch aus Flachs und Hanf zu Wagenplanen, Schutzdecken usw.) ist im Rohzusiande, imprägniert - also ungefärbt - zu verwenden.
 Hinsichtlich der Tarnung bei der Truppe gilt die Bestimmung in H.M.1943 S.113 Nr.181 ziffer 2 ff.

O.K.H. (Ch H Rust u. BdE), 3.4.43
- 72/88/16 - In 2 (V).
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