322. Anstrich des Heeresgerätz.
- H.M.1943 S.113 nr.181 - 1.Die Farbtöne dunkelgelb nach Muster und olivgrün nach Farbtonkarte des R.L.M. für Tarnfarben (Gebäude- und Bodentarnung) sind in das RAL-Rarbtonregister 840R aufgenommen worden unter folgender Bezeichnung: dunkelgelb RAL 7028, olivgrün RAL 6003. H.M.1943 S.113 Nr.181 Ziffer 1 Abs. 2 ist hiermit erledigt. Farbtonkarten zur Aufnahme in das bei den einschlägigen Dienststellen vorhandene RAL-Farbtonregister 840R werden ohne Anforderung ausgegeben. Im übrigen sind Farbe und Tarnpasten künftig unter der neuen Bezeichnung anzufordern. 2. Bastfaser-Segltuch (Segeltuch aus Flachs und Hanf zu Wagenplanen, Schutzdecken usw.) ist im Rohzusiande, imprägniert - also ungefärbt - zu verwenden. Hinsichtlich der Tarnung bei der Truppe gilt die Bestimmung in H.M.1943 S.113 Nr.181 ziffer 2 ff. O.K.H. (Ch H Rust u. BdE), 3.4.43 - 72/88/16 - In 2 (V). |